
Seit dem 1. Januar 1993 müssen auch freiwillig versicherte Selbständige grundsätzlich den Höchstbeitrag ihrer Krankenkasse zahlen. Eine nicht einkommensgerechte Einstufung muß durch einen Nachweis, z.B. den Einkommenssteuerbescheid, belegt werden. Maßgeblich sind die Bruttoeinnahmen, nicht die Gewin...
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Seit dem 1. Januar 1993 müssen auch freiwillig versicherte Selbständige grundsätzlich den Höchstbeitrag ihrer Krankenkasse zahlen. Eine nicht einkommensgerechte Einstufung muss durch einen Nachweis, z.B. den Einkommenssteuerbescheid, belegt werden.
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